Beruf Coach

Aus der Arbeitslosigkeit ins Coaching-Business

Was es bei der Gründung zu beachten gilt

Zunächst ist die Nachricht ein Schock: Der Arbeitgeber ist insolvent, die Firma wird verkauft oder baut Personal ab. Kurz: Der Job ist weg. Das Wort „arbeitslos“ gehört jetzt zum eigenen Leben. Doch nicht alle Menschen reagieren mit Angst und Sorge. Im Gegenteil: Manche begreifen Arbeitslosigkeit als Chance, einen schon länger bestehenden Wunsch umzusetzen und sich beispielsweise als Coach selbständig zu machen. Eine gute Idee? Ja, wenn die Voraussetzungen stimmen.

12 Min.

Coaching-Magazin Online, 24.06.2024

Man sieht einen Mann und eine lächelnde Frau.

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen, manchmal abrupt und unvorbereitet, manchmal zeichnet es sich von langer Hand ab. Wird es eines Tages Realität, reagieren manche mit Wut, andere mit Zukunftsängsten und Sorgen. Wiederum andere sehen das als Chance, endlich zu tun, was man schon immer wollte – und einige beschließen, Coach zu werden.

Gerade Letzteres klingt zunächst denkbar einfach: Eine gute Idee, ein starker Wille, ein Laptop, ein paar Klicks, dann die Anmeldung beim Finanzamt und schon ist ein Coaching-Business gegründet. Schließlich gibt es in Deutschland keine Vorschriften darüber, was ein Coach können oder mitbringen muss oder wer sich überhaupt Coach nennen darf. Der Begriff ist rechtlich nicht geschützt (vgl. Schneider, 2024), was häufig zu einer kritischen Betrachtung der Branche führt (siehe dazu z.B. Barzcynski, 2024).

Auf einen Blick

  • Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Coaching-Business gründen möchte, kann sich bei der Arbeitsagentur für Arbeit um Förderungen bemühen.
  • Neben einem Zuschuss während der Gründung kann auch ein Gründer-Coaching im Vorfeld förderungsfähig sein.
  • Wer am Coaching-Markt bestehen möchte, benötigt eine fachliche Qualifikation in Form einer fundierten Coaching-Ausbildung und sollte zudem eine intrinsische Motivation sowie Gründergeist und Durchhaltevermögen mitbringen.

Zwar setzen sich Verbände wie u.a. der Deutsche Coaching Verband (DCV) seit Jahren für Qualitätssicherung im Coaching ein, indem sie Zertifikate anbieten und ethische Richtlinien erarbeiten. Doch nach DCV-Angaben gibt es in Deutschland derzeit circa 14.000 ausgebildete und professionelle Coaches, denen ungefähr dreimal so viele selbsternannte Coaches ohne entsprechende Qualifizierung gegenüberstehen (DCV, o. D.). Langfristig erfolgreich wird ein Coaching-Business allerdings nur dann, wenn fachliche Kompetenz und geschäftliches Wissen vorhanden sind.

Gründer-Coaching zur Vorbereitung: Das Amt zahlt

Ob Marketingkonzept, Buchhaltung, Steuerfragen oder Finanzplan – es gibt viele Herausforderungen auf dem Weg zum Erfolg mit dem eigenen Business. Doch die gute Nachricht für arbeitslose Gründungswillige lautet: Sie können sich schon im Vorfeld von der Agentur für Arbeit unterstützen lassen.

Wie das geht? Am besten schon beim ersten Termin bei der Arbeitsagentur mitteilen, dass kein neuer Arbeitsplatz, sondern Selbständigkeit das Ziel ist. So können die Mitarbeitenden der Arbeitsagentur direkt einen Aktivierungsgutschein vergeben – wenn sie die Idee der Gründung denn für angemessen halten.

Mit diesem Aktivierungsgutschein können Arbeitssuchende direkt ein Gründer-Coaching (siehe für eine Beschreibung eines Gründer-Coachings: Diermann et al., 2019) bei einem zertifizierten Anbieter buchen. Im Rahmen eines solchen Coachings wird dann auch ein Business-Plan erstellt, der Voraussetzung für die Beantragung des Gründungszuschusses ist. Der Gründungszuschuss ist so hoch wie das Arbeitslosengeld zuzüglich 300 Euro im Monat.

Der Gründungszuschuss

Der Gründungzuschuss dient dazu, den Lebensunterhalt während der ersten Phase der Geschäftsgründung zu sichern. Beantragen können ihn Arbeitssuchende, die einen Tag oder länger arbeitslos gemeldet sind und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Außerdem muss die Existenzgründung als hauptberufliche Tätigkeit geplant sein. (Barzcynski, 2021)

Um die Arbeitsvermittler, die über den Antrag entscheiden, von der Geschäftsidee zu überzeugen, wird ein Business- und Finanzplan gebraucht, der nachvollziehbar folgende Punkte enthält:

  • Das Gründungsvorhaben
  • Die persönliche Eignung
  • Die Marktchancen
  • Die Finanzplanung

Der oder die Gründungswillige muss zudem eine positive Prognose zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit von einer fachkundigen Stelle vorlegen. Die fachkundige Stelle kann der Anbieter sein, bei dem auch das Gründer-Coaching absolviert wurde, wenn dieser auch eine Expertise im Bereich Unternehmensgründung vorweisen kann. Dazu gehören etwa Steuer- und Unternehmensberater.

Klappt es mit dem Zuschuss, bekommen die Gründer bis zu 15 Monate Unterstützung. Die finanzielle Förderung unterteilt sich in zwei Phasen: Ein halbes Jahr lang gibt es monatlich einen Zuschuss in der Höhe des letzten Arbeitslosengelds und zusätzlich eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300 Euro für die Absicherung in der Sozialversicherung. In der zweiten Phase, also in den folgenden neun Monaten, wird nur noch die monatliche Sozialversicherungspauschale gezahlt. (ebd.)

Auch Bezieher von Bürgergeld können theoretisch bei einer Geschäftsgründung gefördert werden. In diesem Fall sind die Fallmanager bei den Jobcentern zuständig. Auch hier wird zunächst ein Aktivierungsgutschein für ein Gründungs-Coaching beantragt. Liegt der Business-Plan vor, kann das sogenannte Einstiegsgeld beantragt werden.

Weiterführend sei die Beitragsreihe „Erste Schritte im Beruf Coach“ von Dawid Barczynski zur Lektüre empfohlen:

Die Fiskus-Falle

Die Finanzierung ist nur eine der vielen Herausforderungen für alle, die sich aus der Arbeitslosigkeit heraus ihren Traum vom eigenen Business erfüllen wollen. Hinzu kommen steuerliche und versicherungsrechtliche Fragen. Je nach Geschäftsmodell muss z.B. Umsatzsteuer bezahlt werden oder eben nicht. Erfolgt die Anmeldung beispielsweise als Kleinunternehmer, so entfällt sowohl die Gewerbesteuerpflicht als auch die Pflicht zur Ausweisung von Umsatzsteuer (ebd.).

Auch das Thema Rentenversicherungspflicht hängt stark vom Geschäftsmodell bzw. der konkreten Tätigkeit ab. Wie aus Meier (2015a) hervorgeht, kann es durchaus passieren, dass Coaches von der Rentenversicherung als selbständige Lehrer/innen und damit als rentenversicherungspflichtig eingestuft werden – mit dem Argument, sie betrieben Wissensvermittlung.

Es empfiehlt sich daher, das eigene Geschäftsmodell mit einem Steuer- oder Gründungsberater zu besprechen, um später keine bösen Überraschungen zu erleben. Auch eine Prüfung der Rentenversicherungspflicht ist ratsam. Noch sind nicht alle Selbständigen rentenversicherungspflichtig – besteht jedoch eine Rentenversicherungspflicht, können etwaige Nachzahlungen schmerzhaft sein (vgl. ebd.).

Weiterführend sei zu diesem Themenbereich der Beitrag „Versicherungspflichten und -möglichkeiten für Coaches“ (Meier, 2015 a) zur Lektüre empfohlen.

Rechtliche Fauxpas meiden

Die Selbständigkeit birgt weitere potenzielle Fallstricke, die unbedingt zu bedenken sind. Einer der zentralen Aspekte hierbei ist die Abgrenzung des Coachings von der Psychotherapie. (siehe Meier, 2015b; Schneider, 2024). Meier (2015b, S. 40) betont, dass Personen, die nicht über eine Zulassung als psychologische/r Psychotherapeut/in oder als Heilpraktiker/in verfügen, nicht gestattet ist, Leistungen vorzunehmen, welche die „Diagnose und Behandlung“ von Krankheiten bzw. Krankheitsbildern wie beispielsweise Phobien, Traumata, Angstzuständen, Suchterkrankungen etc. umfassen.

Falltüren lauern auch bei der Formulierung von Verträgen. Bei Coaching-Verträgen handelt es sich meist um Dienstleistungsverträge. D.h., es wird eine Leistung erbracht, aber kein konkreter Erfolg versprochen. Enthält der Vertrag jedoch ein konkretes Erfolgsversprechen, handelt es sich nicht mehr um einen Dienstleistungsvertrag, sondern um einen Werkvertrag (Meier, 2020; Schneider, 2024). Der Anbieter der Leistung steht dann in der Pflicht, „dem Besteller das Werk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen“, wie Meier (2020, S. 47) herausstellt, und kann, sollte dies nicht gelingen, entsprechend belangt werden.

Dass Coaches in aller Regel keine Erfolgsversprechen vornehmen (und in der Konsequenz mit Dienstleistungs- statt mit Werkverträgen arbeiten), liegt unter anderem darin begründet, dass sie ihren Klientinnen und Klienten – folgt man im Fachdialog gängigen Coaching-Grundsätzen – dabei unterstützen, selbst zu individuellen Lösungen zu finden. Der Coach trägt die Prozess-, Klientinnen und Klienten müssen aktiv mitwirken und tragen die Umsetzungs- bzw. Ergebnisverantwortung – es geht demnach um Hilfe zur Selbsthilfe (Rauen, 2014). Also Vorsicht bei der Formulierung und vertraglichen Fixierung des Angebots. Zu berücksichtigen ist hier auch die Preisgestaltung, die nach marktadäquaten Maßstäben erfolgen sollte. So gilt der im BGB festgehaltene Aspekt des Wuchers natürlich auch für Coaching-Angebote (Meier, 2020). Das durchschnittliche Coaching-Stundenhonorar liegt nach der RAUEN Coaching-Marktanalyse 2024 (Rauen et al., 2024) bei 175,98 Euro. Die tatsächliche Höhe hängt untern anderem von der Zielgruppenausrichtung und der Erfahrung des jeweiligen Coachs ab (ebd.).

Ein wichtiges Thema sind im Coaching-Bereich auch die persönlichen Daten der Klientinnen und Klienten. Wer innerhalb der Europäischen Union seine Dienste als Coach anbietet, kommt um die Europäische Datenschutzgrundverordnung nicht herum. Sobald Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum gespeichert werden, müssen die Betroffenen darüber informiert werden – Stichwort Datenschutzerklärung. (Schneider, 2024) Auch wenn via Videoübertragung online gecoacht werden soll, kommt die Datenschutzthematik ins Spiel und sollte schon bei der Wahl der technischen Mittel bedacht werden, denn nicht alle Konferenztools nutzen Server innerhalb der EU (Ebermann, 2021).

Marketing und Co.: Voraussetzungen für den Erfolg

Wer gründet, muss die verschiedenen Marketingkanäle kennen, mit denen er oder sie potenzielle Kunden erreichen kann. Wo sucht die Zielgruppe nach Lösungen? Was lässt sich mit Hilfe von PR erreichen? Welcher digitale Weg ist der richtige? Wie können Social Media, Content- und E-Mail-Marketing am besten ineinandergreifen? Sichtbarkeit und Reichweite sind entscheidende Stichworte.

Die RAUEN Coaching-Marktanalyse 2023 (Rauen et al., 2023) gibt Aufschluss darüber, welche Marketingkanäle Coaches einsetzen und welchen Nutzen dies für sie generiert. Die Ergebnisse sind frei abrufbar.

Die klare Positionierung

Keine Frage, Coaching liegt im Trend. Umso wichtiger ist es, vor der Gründung den Bereich des Marktes zu checken, in dem das eigene Coaching stattfinden soll. Die Analyse des vorhandenen Angebots, also der schon bestehenden Konkurrenz, hilft bei der Positionierung. Diese Positionierung muss klar ausfallen – ein Bauchladen wird es in der Regel schwer haben.

Hierauf weist auch Christopher Rauen in Folge 40 des Podcasts „Business-Coaching and more“ (Rauen & Steinhübel, 2024) wie folgt hin: „Zu viel anzubieten […], sorgt immer dafür, dass man eben nicht als Spezialist wahrgenommen wird, sondern als Generalist, und dann geht man sehr schnell in diesem sehr breiten und intransparenten Markt unter.“

Wissenswert ist vor der Gründung, welches Angebot die Zielgruppe tatsächlich kaufen würde (oder bei erfolgreichen Coaches bereits kauft). Gibt es eine Nische, die noch nicht (in starkem Maße) besetzt ist? Eine solche abzudecken, kann definitiv sinnvoll sein.

Und zwar auch dann, wenn die Nachfrage (augenscheinlich) vergleichsweise klein ausfällt, wie Rauen (ebd.) betont: „Manchmal kann auch ein kleines Thema, das gar nicht so weit verbreitet ist, eine gute Spezialisierung darstellen, weil der Konkurrenzdruck nicht so groß ist.“ Beispielsweise werde das Thema der Nachfolgeregelung, wie die Ergebnisse der Coaching-Marktanalyse 2024 (Rauen et al., 2024) zeigen, nur von einem kleinen Prozentsatz der Coaches abgedeckt, obwohl viele kleine und mittelständische Unternehmen absehbar vor der Herausforderung der Nachfolge stünden.

Fachzeitschriften, Marktstudien und Fachverbände sind sinnvolle Informationsquellen (Barczynski, 2022). Ein fundierter Überblick über die Wettbewerbssituation ist hilfreich für eine spitze Positionierung und dann auch für die Entscheidung über das am besten passende Geschäftsmodell.

Persönlichkeit und Qualifikation

Der Weg aus der Arbeitslosigkeit ins eigene Coaching-Business ist steinig. Auch deshalb ist eine starke Persönlichkeit gefragt, die einen konstruktiven Umgang mit Rückschlägen ermöglicht. Denn selbst nachdem das Gründer-Coaching geschafft ist, alle Recherchen abgeschlossen, die Finanzen bestmöglich geregelt sind und das neue Geschäft gegründet ist, kann es dauern, bis es wirklich läuft, ein Kundenstamm aufgebaut und gutes Einkommen generiert wird.

Auch Rauen (Rauen & Steinhübel, 2021) weist auf wahrscheinliche „Durststrecken“ hin und betont, dass es drei bis fünf Jahre dauern könne, bis man in der Coaching-Branche gut genug fußgefasst habe, um davon leben zu können. Dies in ein bis zwei Jahren zu schaffen, werde – entgegen häufiger Erwartungen – „in der Regel nicht gelingen“. Versprechungen, die sofortigen Erfolg suggerieren, sei mit Vorsicht zu begegnen.

Eine fundierte Coaching-Ausbildung, die den Ansprüchen relevanter Coaching-Verbände genügt sowie eine Erstqualifikation und Berufserfahrung sollten Personen, die ein Coaching-Business gründen wollen, unbedingt vorweisen können bzw. mitbringen (vgl. ebd.). Gutes Marketing und eine klare Positionierung gewinnen Kundinnen und Kunden, gute Arbeit bringt sie zurück und sorgt für Weiterempfehlungen.

Letztere sind besonders wichtig, da das Coaching-Business zu wesentlichen Anteilen ein Empfehlungsgeschäft ist, in dem etwa Referenzen und Empfehlungen durch Bekannte eine wichtige Rolle spielen, wie aus der RAUEN Coaching-Marktanalyse (Rauen et al., 2023) hervorgeht.

Hinzu kommt: Selbständige Coaches arbeiten meist allein (ebd.), kümmern sich also um alle Bereiche des Geschäfts. Um das zu schaffen, sind eine hohe intrinsische Motivation, Durchhaltevermögen und Disziplin ebenso wichtig wie das fachliche Können. Coaches brauchen Selbstvertrauen, ein sicheres Auftreten und rhetorische Fähigkeiten, um sich und ihr Angebot gut zu verkaufen. Das klappt nicht ohne Leidenschaft für das eigene Thema und Freude am Kontakt zu anderen Menschen.

Fazit

Alles in allem birgt der Weg aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit als Coach zwar Herausforderungen, aber auch die Chance, berufliche Träume zu verwirklichen. Wer dafür die passende Persönlichkeit und die richtige Haltung mitbringt, auf Qualität, professionelle Ausbildung, sorgfältige Marktanalyse, persönliche Stärken und gute Beratung setzt, kann sich ein erfolgreiches und erfüllendes Coaching-Geschäft aufbauen.

Literatur

Barczynski, D. (2024). Coaching ist Betrug! Oder doch nicht? Coaching-Magazin, 2, S. 46–47.

Barczynski, D. (2022). Erste Schritte im Beruf Coach. Teil 3: Informationsquellen. Coaching-Magazin, 2, S. 12–14.

Barczynski, D. (2021). Erste Schritte im Beruf Coach. Teil 1: Gründung und Finanzierung. Coaching-Magazin, 2, S. 9–11.

DCV (o. D.). Zertifizierung. Deutscher Coaching Verband.

Diermann, I.; Kotte, S. & Möller, H. (2019). Gründer-Coaching. Coaching von Gründern im Spannungsfeld zwischen Prozess- und Expertenberatung. Coaching-Magazin, 4, S. 50–54.

Ebermann, D. (2021). Online-Coaching. Was beim Einstieg beachtet werden sollte. Coaching-Magazin, 1, S. 9–11.

Meier, N. (2020). Rechtsverletzungen im Team-Coaching. Welche Verfehlungen sollten Coaches vermeiden? Coaching-Magazin, 4, S. 46–48.

Meier, N. (2015a). Versicherungspflichten und -möglichkeiten für Coaches Rentenversicherung, Krankenversicherung & Haftpflicht. RAUEN Coaching-Newsletter, 7/2015.

Meier, N. (2015b). Ist Coaching Therapie? Eine Abgrenzung zu Heilpraxis und Psychotherapie anhand der gängigen Rechtslage. Coaching-Magazin, 2, S. 36–40.

Rauen, C. (2014). Coaching. Göttingen: Hogrefe.

Rauen, C. et al. (2024). RAUEN Coaching-Marktanalyse 2024. RAUEN Coaching.

Rauen, C. et al. (2023). RAUEN Coaching-Marktanalyse 2023. RAUEN Coaching.

Rauen, C. & Steinhübel, A. (2024). Themen im Coaching. Podcast Business-Coaching and more, Folge 40. RAUEN Coaching.

Rauen, C. & Steinhübel, A. (2021). Worüber Coaches ungern reden. Podcast Business-Coaching and more, Folge 10. RAUEN Coaching.

Schneider, Maxi (2024). „Personal-, Business-, & Life-Coaching: Was Sie als Coach unbedingt beachten sollten“. eRecht24. Abgerufen am 13.03.2024: www.e-recht24.de

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