Am 24. September 2005 fand in Frankfurt am Main das erste Gipfeltreffen von elf Coaching-Verbänden statt, zu dem der Deutsche Bundesverband Coaching e.V. (DBVC) eingeladen hatte.
Ziel der Veranstaltung war das Ausloten von gemeinsamen Vorstellungen und Interessen, um die Entwicklung des professionellen Coachings in Deutschland nach gemeinsamen Qualitätsstandards und Professionsspielregeln zu gestalten.
Vertreten waren neben dem Deutschen Bundesverband Coaching der Fachverband Personalmanagement im BDU, der Bundesverband Deutscher Psychologen (BDP), die Deutsche Gesellschaft für Supervision (DGSv), der Deutsche Verband für Coaching und Training (DVCT), die International Coach Federation (ICF), die Professional Coaching Association (ProC), der European Mentoring & Coaching Council (EMCC), der Qualitätsring Personal Coaching und psychologische Beratung (QRPC), Open Coaching (OC), sowie der Austrian Coaching Council (ACC).
Begleitet wurde die Veranstaltung durch Frau Beate Fietze vom Institut für Sozialwissenschaften der Humboldt-Universität zu Berlin, die ein Forschungsprojekt konzipiert, das sich mit der Entwicklung neuer Professionen beschäftigt.
Auf dem Gipfeltreffen herrschte eine sehr konstruktive Atmosphäre und alle Verbandsvertreter zeigten die grundsätzliche Bereitschaft zur Kooperation bzgl. einer inhaltlichen, politischen und rechtlichen Gestaltung des Berufsfeldes Coaching.
Um den Prozess der Professionsbildung weiterzuführen, wurde eine Reihe von inhaltlichen Themen spezifiziert und ein nächstes Treffen im April 2006 vereinbart. Dann ist angestrebt, ein gemeinsames Verständnis von Coaching zu klären sowie Handlungslinien und Vereinbarungen zu thematisieren, die die weitere Entwicklung des Berufsfeldes Coachings sicherstellen.
Aus Sicht der Teilnehmer wurde das Gipfeltreffen übereinstimmend als wichtiger Schritt in der Entwicklung des Coachings im deutschsprachigen Raum gewertet.
Die Idee einer gemeinsamen Zielsetzung und die auf der Veranstaltung ausgesprochene Erkenntnis, dass die Verbände mehr eint als trennt, lässt die Hoffnung zu, dass eine an Qualität orientierte Transparenz in der Branche zunehmen wird.
Quelle/Weitere Information:
Deutscher Bundesverband Coaching e.V. (DBVC)
Lyonerstr. 15
60528 Frankfurt am Main
Tel: 069 - 66 36 66 62
E-Mail: info@dbvc.de
Internet: www.dbvc.de
Die Coaching-Verbände im Überblick finden Sie hier.
Am 11.09.2005 ist Steve de Shazer im Alter von 65 Jahren in Wien vollkommen überraschend an den Folgen einer Lungenentzündung gestorben. Zusammen mit seiner Frau Insoo Kim Berg galt de Shazer als der Begründer der "Lösungsorientierten Kurzzeittherapie" (Solution-Focused Brief Therapy), welche die beiden zusammen seit 1982 am Family Therapy Center of Milwaukee praktizierten. Ihre Arbeit hatte und hat maßgeblichen Einfluss auf die Psychotherapie sowie auf zahlreiche Beratungsansätze, auch das Coaching.
Steve de Shazer hielt sich in Wien aus Anlass eines geplanten Workshops auf. Bereits bei seiner Ankunft in Wien von London kommend befand er sich in einem bedenklichen Gesundheitszustand. Noch am Flughafen wurde de Shazer medizinisch erstversorgt und musste anschießend in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Nach einem septischen Schock wurde er in einen künstlichen Tiefschlaf versetzt, jedoch verschlechterte sich sein Zustand zusehends. Im Beisein seiner Frau verstarb Steve de Shazer um 23:47 Uhr, ohne zuvor das Bewusstsein wiedererlangt zu haben.
Weitere Informationen zum Tod von Steve de Shazer:
http://www.systemagazin.de/nachrichten/050912steve_de_shazer_tot.php
Das Amtsgericht Kamen hat in einem Urteil vom 06.05.2005 (12 C 519/03) entschieden, dass für Coaching-Dienstleistungen von einem Rahmen von 115 bis 300 Euro Nettostundensatz ausgegangen werden kann. Zudem wurde auf das Ausmaß der Formbedürftigkeit eines Vertragsschlusses eingegangen.
Hintergrund des Urteils ist ein Fall, in dem es im Rahmen eines zunächst privaten Kontakts zwischen einem Coach und einer Führungskraft zu einem Besprechungstermin in einem Hotelseminarraum kam. Während des ca. dreistündigen Treffens wurden die berufliche Situation und Karrierefragen der Führungskraft thematisiert. Ein schriftlicher Vertrag wurde jedoch nicht vorab geschlossen. Im Nachgang bestritt die Führungskraft, dass es sich um ein berufliches Treffen gehandelt habe und weigerte sich, auch unter Verweis auf die fehlende schriftliche Vereinbarung, ein Honorar zu zahlen.
Das Amtsgericht Kamen war jedoch anderer Meinung und verneinte die Notwendigkeit eines ausdrücklichen oder gar schriftlichen Auftrages zu einem Coaching. Begründung: Dem Beratenen hätte durch das dienstliche Ambiente sowie der Tatsache, dass der Coach genau die Dienstleistung erbracht habe, die seinem Berufsbild entspricht, klar sein müssen, dass es sich nicht um einen privaten Termin gehandelt habe. Auch der Ablauf des Termins, das intensive gemeinsame Arbeiten und die Tatsache, dass für die Nutzung des Raums ein Entgelt an das Hotel zu bezahlen war, hätten einen geschäftlichen Charakter des Treffens nahe gelegt. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung ging das Gericht unter Bezugnahme auf einen Sachverständigen schließlich von einer Vergütung in einem Rahmen von 115 bis 300 Euro Nettostundensatz aus.
Das vollständige Urteil des Amtsgerichtes Kamen kann beim BDU angefordert werden.
Quelle/Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU)
Klaus Reiners, Pressesprecher
Zitelmannstr. 22
53113 Bonn
Tel.: 0228 - 9161-0
Tel: 0228 - 9161-26
E-Mail: rei@bdu.de
Internet: www.bdu.de
Anfang September 2005 hat der Deutsche Verband für Coaching und Training e.V. (DVCT) eine bundesweite Schlichtungsstelle für das Berufsfeld Coaching und Training eingerichtet. Ziel ist es, Coachs, Kunden und Klienten einen Service anzubieten, um potenzielle Konflikte im Berufsfeld Coaching und Training entschärfen und bei Störungen der Ebene Klient/Kunde-Coach/Trainer außergerichtliche und wenn möglich beziehungserhaltende Klärungen herbei zu führen.
Das DVCT-Modell sieht vor, Beschwerden aufzunehmen, eine differenzierte Auftragsklärung mit anschließender Klärungsintervention durchzuführen und zusätzlich Informationen zur Konfliktprävention bereit zu stellen. Den Anfragenden wird nach Erläuterung des Konfliktfalles ein Klärungsvorschlag unterbreitet, der sowohl eine Konfliktmoderation als auch die kombinierte Form mit einer rechtlichen Schlichtung beinhalten kann.
Quelle/Weitere Informationen:
Deutscher Verband für Coaching und Training e.V. (DVCT)
Elbchaussee 28
22765 Hamburg
Tel.: 040 - 22 60 80 07
Fax: 040 - 22 60 80 06
E-Mail: info@dvct.de
Internet: www.dvct.de
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