Die Steuerpflicht von selbstständigen Coaches

23.03.2016

Wie sind die Einkünfte von selbständigen Coaches zu versteuern? In welchen Fällen liegt eine Gewerbesteuerpflicht vor und wann nicht? Diesen steuerrechtlichen Fragen widmet sich Nina Meier in der März-Ausgabe des RAUEN Coaching-Newsletters.

Mit dem Weg in die Selbständigkeit sind für jeden Coach viele Rechts- und Steuerfragen verbunden: „Jeder Coach und Coach-Ausbilder muss die Frage klären, wie die Einkünfte als selbstständiger Coach zu versteuern sind,“ erklärt Rechtsanwältin, Coach und Coach-Ausbilderin Nina Meier einleitend in ihrem Artikel „Chaos in der Steuerpflicht des Coachs?“, der in der März-Ausgabe des RAUEN Coaching-Newsletters erschienen ist. Dabei ist es für einen selbständig tätigen Coach nicht immer einfach auszumachen, ob er (oder sie) einen Gewerbebetrieb oder einen sogenannten freien Beruf ausübt. Letztendlich entscheidet darüber das zuständige Finanzamt, was für den Coach jedoch mit erheblichen Unterschieden in der Besteuerung verbunden ist.

Bevor Meier jedoch auf die Abgrenzung von freiberuflicher oder gewerblicher Tätigkeit eingeht, widmet sie sich in einem ersten Teil dem Aspekt der Umsatzsteuer und betrachtet den Sonderfall sogenannter Kleinunternehmer, die von der Erhebungspflicht der Umsatzsteuer ausgenommen sind. Dabei ist zu beachten, so Meier, dass der Kleinunternehmer „die jährliche Bemessungsgrenze (…) nicht nur jährlich, sondern monatlich im Auge behalten“ muss.

Im zweiten Teil geht es um die Frage, ob der Coach ein Gewerbe betreibt oder nicht, und ob er folglich neben der Einkommenssteuer zusätzlich noch Gewerbesteuer entrichten muss. In diesem Zusammenhang geht Meier auf die Definition des Begriffs Freiberufler bzw. freier Beruf ein und klärt, was ein sogenannter „Katalogberuf“ ist. Da der Beruf des Coachs nicht als Katalogberuf gelistet ist, so Meier, „kommt es bei der Einordnung darauf an, welchen Coaching-Ansatz ein Coach erlernt hat und verfolgt. Argumentationen sind bei nahezu jedem Coach möglich, müssen aber im Einzelfall sorgfältig ausgearbeitet sein.“ Anhand von drei Fallbeispielen macht Meier abschließend deutlich, dass es keine pauschale Antwort geben kann und es vielmehr vom einzelnen Fall abhängt.

Mehr erfahren Interessierte in Nina Meiers Beitrag „Chaos in der Steuerpflicht des Coachs?“, erschienen im kostenlos erhältlichen RAUEN Coaching-Newsletter März 2016. (ap)

Informationen: Coaching-Newsletter 3/2016

 

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