29.09.2014
Der österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied im Juni 2014 im Falle eines Lehrers, dass dieser die Kosten einer absolvierten Coaching-Ausbildung steuerlich absetzen kann und wies damit eine Beschwerde des zuständigen Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr gegen eine zuvor ergangene Entscheidung des Finanzsenats ab. Die Ausbildung vermittle berufsspezifische Fähigkeiten und psychologische Kenntnisse, die nicht nur der persönlichen Entwicklung des Steuerpflichtigen selbst, sondern insbesondere der „Arbeit mit Dritten“ und somit der Ausübung der persönlichkeitsbildenden Komponente des Lehrerberufs durch den Steuerpflichtigen zuträglich seien, begründet das Gericht sein Urteil. So lag der Schwerpunkt der absolvierten Ausbildung nach Ansicht des VwGH im Wesentlichen auf der Vermittlung von Fertigkeiten, die der Begleitung Dritter und der Erweiterung ihrer persönlichen Kompetenzen dienen.
Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten ist nach Aussage des VwGH, dass die in der Qualifizierung vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten zu einem wesentlichen Anteil für die vom Steuerpflichtigen ausgeübte berufliche Tätigkeit Verwendung finden. (de)
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