Beratungsförderung für Existenzgründer

09.05.2014

Im Rahmen des KfW-Förderprogramms „Gründercoaching Deutschland“ erhalten Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Beratungsangeboten. Es besteht eine „Beraterbörse“.

Mit dem Förderprogramm Gründercoaching Deutschland (GCD) unterstützt die KfW-Bankengruppe Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger und junge Unternehmer bei der Finanzierung von Beratungsleistungen durch einen „Gründercoach“ hinsichtlich wirtschaftlicher, finanzieller und organisatorischer Fragen mit bis zu 4.500 Euro. Mittels der „KfW-Beraterbörse“ können Interessenten online einen geeigneten Berater suchen und bereits vor Inanspruchnahme der eigentlichen Beratungsleistung kontaktieren, um den konkreten Beratungsbedarf zu ermitteln und einen Förderantrag vorzubereiten.

Beraterbörse: Aufnahme setzt Erfahrung in der KMU-Beratung voraus
Berater haben insbesondere folgende Kriterien zu erfüllen, um zu der Beraterbörse zugelassen zu werden. Es ist ein Nachweis über eine mindestens dreijährige, betriebswirtschaftliche und entgeltlich durchgeführte Beratungserfahrung im Bereich kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zu erbringen. Mindestens zwei Referenzen über konkrete, entgeltlich erbrachte und abgeschlossene Leistungen im Bereich der KMU-Beratung müssen zudem vorliegen.

Das Programm sieht die Förderung innerhalb der ersten fünf Jahre nach der Gründung vor. Die prozentuale Zuschusshöhe (50 bzw. 75 Prozent) ist vom Unternehmensstandort abhängig. Bezuschusst wird maximal ein Beraterhonorar von 6.000 Euro. Bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus gelten gesonderte Regelungen. Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen im Ausland, Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern oder 50 Millionen Euro Jahresumsatz, Unternehmen bestimmter Branchen und insolvente Unternehmen. Finanziert wird das Programm aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESf). (de)

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