25.10.2012
Ziel des neu formulierten § 4 Nr.21 Umsatzsteuergesetz (UStG) ist die Anpassung des nationalen Rechts an das europäische Mehrwertsteuerrecht. Doch in der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags am 26. September 2012 zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 ist Kritik an der von der Bundesregierung geplanten Freistellung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer geübt worden, weil davon betroffene Unternehmen die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges verlieren würden, meldet der Pressedienst des Deutschen Bundestags.
„Die Neuregelungen zur Umsatzsteuerfreiheit von Bildungsleistungen sind insgesamt aus dem Regierungsentwurf herausgenommen worden. Dies betrifft z. B. auch gewerbliche Fortbildungsinstitute, die damit wie gehabt vorsteuerberechtigt bei der Umsatzsteuer sind. Den europäischen Vorgaben, die eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen erfordern, werden wir nach erneuter sorgfältiger Prüfung auch der Auswirkungen nachkommen,“ ergänzt die CDU-CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Nach der Verabschiedung des Gesetzentwurfs am 25. Oktober 2012 im Plenum des Deutschen Bundestages wird die Sache am Freitag, dem 23. November 2012, weil zustimmungspflichtig, im Bundesrat behandelt. (tw)
Weitere Informationen:
www.bundestag.de
www.cducsu.de
www.coaching-report.de/coaching-news/news/article/umsatzsteuerbefreiung-fuer-coaching.html