Umsatzsteuerbefreiung für Coaching?

13.10.2012

Regierungsentwurf alarmiert die Branche.

Mit dem „Jahressteuergesetz 2013“ plant die Bundesregierung, sogenannte Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer (gem. „§ 4 Nr. 21 UStG) zu befreien. Dies hätte beträchtliche Auswirkungen auf die Weiterbildungsbranche: Was auf den ersten Blick paradox erscheint, dass Bildungsleistungen teurer werden, obwohl die Umsatzsteuer auf der Rechnung fehlt, hängt mit dem Vorsteuerabzug zusammen. Verlieren den nämlich Bildungsanbieter, bedeutet das eine Zunahme von Kosten. „Die Einführung der ausnahmslosen Umsatzsteuerbefreiung führt für gewerbliche Seminaranbieter zwangsläufig zum Verlust des Vorsteuerabzugs für sämtliche Eingangsleistungen“, zitiert die Haufe Online Redaktion („Personalmagazin“, wirtschaft + weiterbildung“) Dirk Platte, Justiziar beim Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). Mieten für Seminarräume, Fremdleistungen (Honorare), Reisekosten, Schulungsunterlagen, all diese Kosten seien dann nicht mehr vorsteuerabzugsfähig.

Schon mehren sich die Stimmen im Trainerlager, beispielsweise seitens des Berufsverbands der Trainer, Berater und Coaches (BDVT), die eine 15-prozentige Honorarerhöhung als unausweichlich halten. Die Trainer müssten die Kosten an die Seminarbesucher weiter reichen, um selber zukünftig auf ihre Kosten kommen zu können.

Noch ist nicht ganz klar, welche Berufe und Tätigkeiten betroffen sind, ob beispielsweise auch Coaching unter die Bildungsleistungen fällt, die von der beabsichtigten Änderung des Umsatzsteuergesetzes erfasst werden. Der BDVT zitiert in seinem Newsletter (12.10.12) die für ihn tätige Kölner Steuerberaterin Susanne Stockbrink: „Genauere Zuordnungen einzelner Maßnahmen, insbesondere bei solchen Grenzleistungen, werden sicher erst dann genauer beantwortet werden können, wenn ein entsprechender Anwendungserlass des Bundesfinanzministeriums ergeht.“ Sie rät Coaches, eine Anfrage an das zuständige Finanzamt zu stellen. Dieses wird zukünftig die Zuordnungshoheit für steuerfreie oder steuerpflichtige Umsätze erhalten.

Inzwischen hat der "Q-Pool 100" eine Petition gegen das geplante Jahressteuergesetz 2013 beim Deutschen Bundestag eingereicht. Auch die German Speakers Association (GSA) und der BDVT haben sich ihr schon angeschlossen. Die Petition steht bis zum 16. November zur Mitunterzeichnung für alle Interessierten bereit. 50.000 Unterschriften sind nötig, damit die Einreicher im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens angehört werden müssen. (tw)

Weitere Informationen:
www.haufe.de/personal/hr-management/personalentwicklung-berufliche-weiterbildung-kann-teurer-werden_80_135710.html
www.bdvt.de
www.epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_17/Petition_37082.html

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