BDVT stimmt über Compliance ab

07.05.2011

Selbstverpflichtung auf ein ethisches Regelwerk.

Bei ihrer 49. Mitgliederversammlung am 1. Juni 2011 in Boppard werden die Mitglieder des Berufsverbands für Trainer, Berater und Coaches (BDVT) über eine Selbstverpflichtung auf ein ethisches Regelwerk (Compliance) abstimmen. Dazu liegt ein Antrag der BDVT-Berufsgruppe der Selbstständigen (BeGrus) vor.

Für BDVT-Mitglieder ist die Verpflichtung auf einen Ehrenkodex nicht neu. Schon seit mehreren Jahren bekennen sich BDVT-Mitglieder zu ethischen Grundsätzen und führen das Siegel des Forums Werteorientierung in der Weiterbildung. Die vorliegende Initiative geht nun darüber hinaus. Sie fasst einige Passagen noch schärfer. Sie ist als Ergänzung zum Berufskodex für die Weiterbildung des Dachverbands der Weiterbildungsorganisationen (DVWO) zu verstehen, aus dem der BDVT soeben ausgetreten ist (wir berichteten).

Der Begriff „Compliance“ wurde angesichts von Skandalen in der US-amerikanische Finanzbranche Ende der 80er Jahre als Programm entwickelt: Unternehmen führen ein Kontrollsystem ein, das die Mitarbeiter verpflichtet, sich an rechtliche Rahmenbedingungen zu halten (to comply: befolgen, erfüllen). Hierzu gehören beispielsweise Verhaltenskodizes („Code of Conduct“), wie sie jetzt die vorliegende BDVT-Initiative präsentiert, aber auch weitere Programmelemente (Schwachstellenanalysen, Vier-Augen-Prinzip, Whistleblowing etc.), die von der BDVT-Initiative nicht angesprochen werden.

BDVT-Präsident Claus von Kutzschenbach über die BDVT-Compliance-Initiative: „Mit der Selbstverpflichtung auf eine BDVT-Compliance demonstrieren wir unseren Auftraggebern, dass wir seriöse Partner sind und uns auch dem staatlichen Gemeinwohl gegenüber fair verhalten. Einige Passagen der BDVT-Compliance sind entsprechend deutlich formuliert und verlangen hohe Selbstdisziplin. Genau darin sehe ich aber Wettbewerbsvorteile unserer Mitglieder im Markt“. (tw)

Weitere Informationen:
www.bdvt.de

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