Standards für psychosoziale Beratung

11.11.2009

Die Deutsche Gesellschaft für Beratung (DGfB) beschließt verbindliche Mindestanforderungen für Beratungsausbildungen.

Wer andere Menschen psychosozial beraten will, übernimmt eine besondere Verantwortung und braucht daher eine fundierte Ausbildung. Dieser Meinung ist die Deutsche Gesellschaft für Beratung. Deshalb hat sie nach einem mehrere Jahre dauernden innerverbandlichen Diskussionsprozess Ende Oktober auf ihrer Mitgliederversammlung in Frankfurt/Main fast einstimmig eigene Weiterbildungsstandards beschlossen:

  • Voraussetzung einer Beratungsausbildung ist für die DGfB ein Hochschulabschluss, der von dem Einsatzgebiet und den dort verlangten Abschlüssen (vom Sozialarbeiter über den Theologen bis zum Psychologen) abhänge.
  • Die mehrjährige berufsbegleitende Zusatzausbildung mit mindestens 570 theoretischen und praktischen Unterrichtsstunden soll auf die speziellen Erfordernisse des Arbeitsbereiches vorbereiten. Sie verteilen sich auf Selbsterfahrung/Persönlichkeitsbildung (50 UStd.), theoretische Weiterbildung und die Methodenlehre (300 UStd.), Weiterbildungssupervision (70 UStd.) und Praxis/direkter Klientenkontakt (150 UStd.).
  • Die Weiterbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer Hausarbeit, die die eigene Beratungspraxis darstellt und theoretisch begründet, und einem mündlichen Teil.

Die DGfB ist Dachverband von 31 Mitgliedsverbänden, die wiederum 30.000 Beraterinnen und Berater repräsentieren. Das Spektrum reicht von der deutschen Sektion der Association of Christian Counselors (ACC) über die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie (DGSF) bis zur Wissenschaftlichen Assoziation für Beratung, Supervision und Organisationsentwicklung (WAB).

Die Weiterbildungsstandards versteht die DGfB als Mindeststandards zunächst einmal nach innen gerichtet als Richtschnur für die eigenen Mitgliedsverbände. Wenn auch zunächst eine vierjährige Übergangsfrist gelten soll und keine Maßnahmen beschlossen worden seien, was zu tun sei, wenn ein Mitgliedsverband die Standards dann nicht einhalte, wolle man so aber doch Kohärenz bewirken, so Ulrich Gerth, 2. Vorsitzender DGfB, gegenüber coaching-report. Zudem laufe seit etlicher Zeit eine innerverbandliche Diskussion um eine DGfB-Zertifizierung.

Aber auch „außenpolitisch“ sollen die Mindeststandards wirken. Gegenüber der Fach- sowie auch der breiten Öffentlichkeit (Endverbraucher) wolle man demonstrieren, dass sich psychosoziale Beratung an Qualitätsstandards orientiere. Ein Flyer für Ratsuchende (Wie erkenne ich gute Beratung?) wurde deshalb erarbeitet und soll ab Januar 2010 verteilt werden. (tw)

Weitere Informationen:
www.dachverband-beratung.de/dokumente/weiterbildungsstandards.pdf

Coaching-Newsletter

Sie möchten regelmäßig über Neuigkeiten der Coaching-Branche informiert werden? Dann abonnieren Sie den kostenlosen Coaching-Newsletter, der monatlich über Hintergründe und aktuelle Entwicklungen im Coaching berichtet.

Nach oben