Im österreichischen Coaching-Dachverband ACC haben im letzten Jahr ausführliche Diskussionen und Vergleiche für anzuerkennende Ausbildungs-Curricula stattgefunden. Nun wurde die Grundlage für anzuerkennende Ausbildungs-Curricula beschlossen.
Curricula müssen auf dieser Grundlage insgesamt 190 Lehreinheiten (eine Lehreinheit entspricht 45 Minuten; ECTS entsprechend) umfassen. Die Lehrgänge sollten mit einer Abschlussprüfung enden. Auch Selbststudium wie Fallarbeit, Literaturstudium oder Peer-Gruppen werden empfohlen. Im Einzelnen werden folgende Lehrgangsinhalte und -umfänge vorgeschrieben:
- Voraussetzungen: Teilnehmer von Coaching Aus- und Weiterbildungen müssen mindestens 26 Jahre alt sein, eine abgeschlossene Berufsausbildung, Studium oder Matura sowie drei Jahre Berufserfahrung vorweisen können; zusätzlich sind 50 Stunden Fortbildung in psychosozialer Kompetenz sowie 50 Stunden Selbsterfahrung/Supervision als Voraussetzungen zur Lehrgangsaufnahme nachzuweisen.
- Allgemeine Grundlagen wie Kommunikation, Moderation, Psychologie, soziale Kompetenz usw. inkl. berufsrechtlicher Fragen und Vertragsrecht sollten mindestens 20 Lehreinheiten umfassen.
- Grundlagentheorie zu Coaching (Schulen/Ansätze, Berufsethik, Standortbestimmung als Coach, Beratungsfeld im Vergleich) beträgt zumindest 30 Lehreinheiten.
- Allgemeine Methodik und Theorie der Prozessberatung (wie bspw. Haltung, Setting, Zielklärung/Contracting, Ressourcenarbeit, Interventionstechniken, Abschluss/Transfer und Evaluation) sollen mindestens 40 Lehreinheiten umfassen.
- Spezifische Coaching-Anwendung und -methodik (wie z.B. Konzepte, Coaching-Prozess/-phasen, Work-Life-Balancing, Konflikt, Entscheidung, Problemlösung und spezifische Methoden) beinhalten mindestens 50 Lehreinheiten.
- Coaching-Praxis im Lehrgang umfasst mindestens 50 Lehreinheiten.