Coaching-Programm für Gründer vereinbart

18.09.2008

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und KfW Mittelstandsbank: Förderung von Gründern aus der Arbeitslosigkeit heraus.

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist für Arbeitslose eine Erfolg versprechende Option für die Integration in den Arbeitsmarkt. Allein im Jahr 2007 wagten über 150.000 arbeitslose Frauen und Männer den Schritt in die Selbstständigkeit. Studien belegen, dass die Bestandsquoten von geförderten Gründungen hoch sind und nur selten erneute Arbeitslosigkeit folgt. Existenzgründungsförderung gehört damit seit vielen Jahren zu den erfolgreichsten Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik.

Kerninstrument der Gründungsförderung ist bereits seit Mitte 2006 der Gründungszuschuss nach SGB III. Für Empfänger von Arbeitslosengeld II kommt vor allem das Einstiegsgeld als Förderinstrument zum Zuge. Bereits vor einer Existenzgründung werden den Arbeitsuchenden ergänzende Maßnahmen wie beispielsweise Informationsveranstaltungen und Existenzgründungsseminare angeboten.

Verantwortlich für die Durchführung des Programms ist die KfW Mittelstandsbank und ihre Regionalpartner. Sie unterstützen die Gründerinnen und Gründer im ersten Jahr nach Aufnahme ihrer selbstständigen Erwerbstätigkeit und tragen so zur Stabilisierung der Gründungen bei. Das Coaching steht für Gründer und Gründerinnen aus beiden Rechtskreisen - SGB III und SGB II - zur Verfügung. Die Gründerinnen und Gründer erhalten einen Zuschuss von 90 Prozent des Beraterhonorars, maximal 3.600 Euro. Gefördert werden Coaching-Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Existenzgründungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) und von Angehörigen der Freien Berufe. (tw)

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