Vereinbarung der EU-Sozialpartner zu Mobbing und Belästigung

07.05.2007

Die europäischen Sozialpartner haben soeben eine Rahmenvereinbarung gegen Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz unterzeichnet.

Die Vereinbarung von EGB, BUSINESSEUROPE, CEEP und UEAPME soll dazu beitragen, Mobbing, sexuelle Belästigung und physische Gewalt im Arbeitsumfeld zu verhindern und gegebenenfalls dagegen vorzugehen. Unternehmen in Europa müssen gegen derartiges Verhalten eine Nulltoleranzstrategie anwenden, so die Vereinbarung, und Verfahren zur Bewältigung von Belästigung und Gewalt ausarbeiten. Denn Daten belegen, dass pro Jahr fünf Prozent der Arbeitnehmer einen Fall von Mobbing oder Belästigung melden.

Die Verhandlungen hatten im Januar 2005 im Rahmen von Regelungen des EU-Vertrags begonnen, nach denen die Kommission die Sozialpartner vor dem Vorlegen sozialer Gesetzesvorschläge konsultieren muss. Dieser „europäische soziale Dialog“ ist ein Bestandteil des europäischen Sozialmodells. Der Dialog umfasst Diskussionen, Konsultationen, Verhandlungen und gemeinsame Maßnahmen der Organisationen der Sozialpartner (Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Es handelt sich um die dritte „autonome“ Rahmenvereinbarung der Sozialpartner nach „Telearbeit“ (2002) und „Stress am Arbeitsplatz“ (2004). Die Vereinbarung war Teil des Arbeitsprogramms der Sozialpartner für 2006-2008.

Bis zum 10. April 2010 müssen nun die Sozialpartner auf nationaler Ebene die Vereinbarung umsetzen. (tw)

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