10.07.2007
Mit der zunehmenden Bedeutung von Coaching in der Wirtschaft steigt auch die Anzahl möglicher Konflikte in einem schwer zu durchschauenden Markt. Trotz zunehmender Professionalisierung der Anbieter und dem Versuch, einheitliche Qualitätsstandards zu etablieren, fehlte es jahrelang an einem unabhängigen Gremium, an das sich Juristen im Streitfall wenden können. Mit der Einrichtung des Sachverständigenrates durch den Deutschen Bundesverband Coaching e.V. wurde diese Lücke geschlossen.
Mit dem Sachverständigenrat steht eine Anlaufstelle bereit, an die sich Richter oder die jeweiligen Parteien wenden können, um die Streitfragen unabhängig beurteilen zu lassen. Der DBVC sieht das auch als geeignete Maßnahme, der zunehmenden Verwässerung des Begriffes „Coaching“ entgegenzuwirken.
Die Mitglieder des Sachverständigenrates sind:
Grundsätzlich spricht der Sachverständigenrat kein Recht. Er gibt Empfehlungen ab oder erstellt Gutachten und begründet diese mit sachlichen Argumenten, die sich auf die Praxis und den jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis stützen. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, sind Gremiumsmitglieder von allen Fällen, in denen sie persönlich betroffen sind, ausgeschlossen.
Anfragen an den Sachverständigenrat sind über die Geschäftsstelle des DBVC einzureichen. (tw)
Weitere Informationen:
www.dbvc.de